Donnerstag 22.30 Uhr, wir befanden uns auf dem Rückweg in unsere Unterkunft als wir auf der Straße einen Hund sahen. Wir stiegen aus und direkt kam er zu uns gelaufen. Ein sehr freundliches kleines Wesen. Wir liefen die Straße ab, schauten ob sie vielleicht nur eben heraus gelassen wurde. Eine halbe Stunde verging und es tat sich nichts. Vielleicht war sie entlaufen? Vielleicht ausgesetzt? Wir wissen es nicht. Stark hin und her gerissen zwischen mitnehmen oder wieder auf die Straße setzen, entschieden wir uns für die erste Option, denn alles andere erschien uns zu gefährlich. Es war spät abends, keine Zugehörigkeit erkennbar, das Auslesen eines Chips war erfolglos. Am nächsten Morgen kam die kleine Hündin in unserem Tierheim unter. Sie ist sehr freundlich und menschenbezogen. Sie wartet nun in Ibrány auf ihre Besitzer, insofern sie vermisst wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Hündin in die Vermittlung aufgenommen.
Nachtrag zur Aufklärung: In Ungarn existiert eine Chippflicht. Wer seinen Hund nicht chippen und registrieren lässt, kann dafür mit einer Geldstrafe belangt werden. Zudem ist jeder Halter laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet ein Tier fluchtsicher unterzubringen. Das Streunen auf der Straße gilt als Gefährdung des Tieres und anderer Menschen und Tiere. Dieser Pflicht ist der Halter der Hündin nicht nachgekommen. Auch ein wiederholtes Auslesen eines Chips war erfolglos. Wir haben uns bemüht den Halter der Hündin durch soziale Medien zu ermitteln – bisher erfolglos. Der Halter dieser Hündin hat seine Aufsichtspflicht verletzt und wir haben die Hündin im Auftrag unserer Partnerorganisation mitgenommen, welche als öffentliches Tierheim zur Mitnahme von streunenden Hunden befugt ist.
Das ungarische Tierschutzgesetzt ist im nachfolgenden Link befindlich: https://www.ebmenhely.eu/verein/tierschutzgesetz/


